Veröffentlichung gemäß § 8a sowie „Anhang V Information der Öffentlichkeit“
der Störfallverordnung (12. BImSchV)
Betreiber / Betriebsbereich:
SFM Chemicals GmbH, Floßhafenstrasse 11, 97199 Ochsenfurt
Geschäftsführer: Herr Dimitrios Kouventaris
Bestätigung des Betriebsbereichs
Der Betriebsbereich der SFM Chemicals GmbH unterliegt der Störfallverordnung und entspricht
einem Betrieb der unteren Klasse („Grundpflichten der StörfallV“). Der Betrieb wurde dem
Landratsamt in Würzburg nach § 7 der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV –
Störfallverordnung) angezeigt und genehmigt. Vor-Ort-Besichtigungen nach § 17 Absatz 2 finden
regelkonform statt. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 fand am 13.07.2022 statt.
Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Im Betriebsbereich werden chemische Produkte durch Vermischung und/oder Vermahlung
formuliert und in kleinere Gebinde abgefüllt.
Gefahreneinstufung der vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe
Es können über das Jahr verteilt bis zu ca. 200 verschiedene Einsatzstoffe verarbeitet werden. Die
relevanten Stoffe sind nach Gefahrstoffkategorien eingeteilt und jeweils folgenden Kategorien
zugeordnet: H2, P7, E1 und E2. Mögliche Eigenschaften der Stoffe sind: toxisch, pyrophor,
gewässerschädigend. Für den gesamten Betrieb ergibt die Aufsummierung der Stoffe unter der
Berücksichtigung der Summationsregel nach Anhang I der StörfallV die Zuordnung zur unteren
Klasse („Grundpflichten der StörfallV“).
Die Stoffe reagieren nicht untereinander. Die Anlagen werden nur durch geschultes Personal
betrieben. Eventuell auftretende Leckagen werden direkt erkannt. Somit ist eine mögliche
Gefährdung durch die Verarbeitung und Abfüllung als sehr gering einzustufen.
Art der Gefahren von Störfällen und ihrer möglichen Auswirkung auf die Bevölkerung und die Umwelt
Hier ist die Brandgefahr als relevanter Störfall zu nennen mit einer möglichen Ausbreitung einer Brandgaswolke.
Allgemeine Information darüber, wie die Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird und Information über das Verhalten der betroffenen Bevölkerung bei Eintritt eines Störfalls
Im Brandfall sollte die Bevölkerung die Anweisungen der Feuerwehr bzw. im Rundfunk beachten. Des Weiteren sollten Fenster und Türen geschlossen werden bis die Feuerwehr bzw. im Rundfunk
eine Entwarnung gegeben wird.
Verweis auf Notfall- und Rettungsmaßnahmen
Für den Betriebsbereich liegt u. a. ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 der StörfallV vor.
Ebenfalls gibt es einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan.
Um mögliche Gefahren durch einen Brand zu minimieren, ist die Brandmeldeanlage auch auf die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr Würzburg aufgeschaltet.
Ausführliche Informationen über Zugang zu Umweltinformationen
Ausführliche Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen
können bei der Regierung von Unterfranken eingeholt werden.